AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsbedingungen
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Von Kunden angenommene Angebote oder vertragliche Vereinbarungen, auch wenn sie durch unsere Reisenden oder Handelsvertreter getroffen worden sind, werden ausschließlich dadurch verbindlich, das die Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wird. Der Inhalt einer von uns erteilten Auftragsbestätigung ist verbindlich, wenn ihm seitens des Abnehmers nicht binnen Wochenfrist nach Datum unserer Auftragsbestätigung widersprochen wird.
2. Von unserer Auftragsbestätigung abweichende Abreden oder Ergänzungen werden nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Weiterhin kommt ein Vertrag nur zustande, wenn unsere nachstehenden Bedingungen uneingeschränkt Geltung erhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, sind daher für uns selbst dann nicht verbindlich, wenn sie der Abnehmer in seiner Bestellung zugrunde gelegt und wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben sollten.
4. Bei Zustandekommen eines Vertrages nach Ziffer 1-3 bleiben der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen im übrigen auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten.

II. Versand, Gefahrenübergang und Abnahmepflicht
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht jegliche Gefahr - und zwar auch bei fob - oder cif - Geschäften - auf den Abnehmer über.
2. Wir haften bei Beschädigung oder Verlust der Ware nur dann, wenn die Ware von uns unter Berücksichtigung von Transportweg und -art nicht ordnungsgemäß verpackt worden sein sollte und dies nachweislich ursächlich für den Schaden ist.
3. Sofern zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware nicht abgerufen wird, sind wir berechtigt, ab Versandbereitschaft den Preis fällig zustellen und Lagerkosten zu berechnen. Verzichten wir auf Fälligstellung, so sind uns neben den Lagerkosten Zinsen auf den Kaufpreis in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz ab Versandbereitschaft zu erstatten.

III. Lieferung
1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung , jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie beginnt neu, wenn der Abnehmer eine Änderung des Auftrages veranlasst, nach Maßgabe der Bestätigung der Änderung. Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist oder von uns nicht zu vertretende Verzögerungen auf dem Transportweg eintreten.
2. Kann die Lieferfrist aus von zu uns nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, so verlängert sie sich um die Dauer des Hindernisses. Nicht zu vertreten sind alle Gründe, auf die wir ohne unangemessenen Aufwand keinen Einfluss zu nehmen vermögen. Hierzu gehören insbesondere Verzögerungen von Zulieferungen Dritter, Maschinen- und Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Roh-, Hilfsstoff- und Energiemangel, Streik und Aussperrung, Naturereignisse, u.a.. Die Lieferfristen sind ausgesetzt, solange der Abnehmer fällige Forderungen aus anderen Geschäften an uns nicht bezahlt.
3. Wird die Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so hat der Abnehmer das Recht, zwei Wochen nach Ablauf einer vom Abnehmer zu setzenden, angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn wir vor Ablauf der Nachfrist angemessene Teillieferungen zum Versand bringen. Im Verzugsfalle besteht für den Abnehmer nur das Rücktrittsrecht, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle begrenzt auf die Hälfte des Lieferwertes.
4. Der Abnehmer darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen nicht zurückweisen.
IV. Preise 1. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung offenen, ungehinderten Verkehrs auf den in Betracht kommenden Transportwegen. Fehlfrachten sowie Mehrkosten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Käufers.
3. Erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

V. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingehender Zahlung gewähren wir 2% Skonto.
2. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unserer Forderung, gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung oder der Rechtsgrund des Zurückbehaltungsrechts von uns nicht bestritten wird, oder dieser rechtskräftig festgestellt ist.
3. Ist unsere Forderung nicht nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen, so sind wir berechtigt, ohne Mahnung und ohne Nachweis ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
4. Zur Begleichung unserer Forderung gegebene Scheck oder Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen mit der Maßgabe, dass der Abnehmer alle hierdurch verursachten Kosten einschließlich Diskontspesen zu tragen hat. Die nicht vereinbarte Hereingabe eines Wechsels erzeugt eine Verzinsungsverpflichtung gemäß Ziffer 3. Sie beseitigt nicht Verzugsfolgen. Eine Rückgabepflicht des Wechsels besteht erst dann, wenn die entsprechende Forderung erfüllt ist.
5. Gerät der Abnehmer mit einem Rechnungsbetrag in Verzug, so kommt der Abnehmer hierdurch auch hinsichtlich aller unserer weiteren Forderungen aus diesem und sämtlichen anderen Verträgen zwischen ihm und uns in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Werden uns Umstände bekannt, die die von uns vorausgesetzte Kreditwürdigkeit des Abnehmer in irgendeiner Form nach unserer Ansicht beeinträchtigen kann, so sind wir nach Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. 6. Die Abtretung von Forderungen unserer Abnehmer gegen uns ist ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1 .Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Abnehmer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung.
2. Werden unsere Fabrikate mit anderen Sachen verbunden oder vermischt oder zu anderen Sachen verarbeitet, so entsteht unabhängig von den Wertverhältnissen oder davon, welche Sache als Hauptsache anzusehen ist, für uns Miteigentum zu dem Anteil, der dem Wert der von uns gelieferten Fabrikate entspricht.
3. Gerät unser Kunde mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung in Verzug, so haben wir das Recht, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, auch bezüglich aller weiteren fälligen oder durch Verzug fällig gewordenen Forderungen. Sofern es sich um Sachen handelt , die nur in unserem Miteigentum stehen, erfolgt die Verwertung zu dem entsprechenden Anteil im Namen und für Rechnung des Abnehmers. Die Verwertung hat bestmöglich zu erfolgen, ohne dass wir hierbei an den Verkehrswert der zu verwertenden Ware gebunden sind.
4. Der Abnehmer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Er tritt Zug um Zug gegen Empfang der Ware von vornherein alle ihm für den Fall der Weiterveräußerung zukommenden Forderungen gegen seine eigenen Abnehmer an uns in der Höhe seiner uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ab, und zwar jeweils in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware. Tritt Verzug im Sinne von Ziffer 3 Satz 1 ein, so sind wir berechtigt, die Abtretung offen zulegen und die Forderung einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche offenstehende Kundenforderungen, soweit sie von dem verlängerten Eigentumsvorbehalt betroffen sind, zu offenbaren und uns Kopien der Kundenrechnungen zur Verfügung zu stellen.

VII. Gewährleistung und Haftung
1. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Länge, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Erfolgt die Lieferung aufgrund eines gemusterten Angebots, so ist für die Qualität der Ausführung in Material, Konstruktion und Ausstattung das Muster maßgebend, wobei durch Serienfertigung bedingte, geringfügige, die Qualität des Produkts nicht vermindernde Abweichungen ein Gewährleistungsanspruch nicht begründet wird. Wir gewährleisten nicht die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck. Fehler, die auf irgendwelche Angaben oder Unterlagen des Abnehmers oder auf die von ihm vorgeschriebene Ausführung oder die von Ihm genehmigte Materialauswahl zurückzuführen sind, schließen jegliche Gewährleistung aus.
2. Für unsere Lieferungen und Leistungen übernehmen wir im übrigen Gewähr gemäß nachfolgenden Bestimmungen: Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder die Frist dafür nicht eingehalten ist.
3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel uns nicht binnen Wochenfrist nach Eingang der Ware, bei versteckten Mängeln nicht binnen Wochenfrist nach Entdeckung angezeigt wird und wenn der Abnehmer, sofern wir dies verlangen, die beanstandete Ware nicht unverzüglich frachtfrei an uns zurücksendet. Kosten der billigsten Rücksendung werden vergütet, wenn sich die Mängelrüge als berechtigt herausstellt.
4. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes sind, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen.

VIII Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wels, wenn der Abnehmer Kaufmann ist. Uns ist es unbenommen, den Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch wenn der Abnehmer seinen Sitz im Ausland hat oder der Lieferort im Ausland liegt.
A. PÖHLI GmbH. Ritzstrasse 8, A-4614 Marchtrenk
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